piwik no script img

Archiv-Artikel

US-Fahnder haben Zugriff auf innereuropäische Kontodaten

SWIFT Eine Lücke im transatlantischen Abkommen gewährt den USA mehr Infos als bislang bekannt

Von JUS

HAMBURG/BERLIN dpa/taz | US-Terrorfahnder können deutlich mehr Informationen über die Finanzen tausender Europäer bekommen als bislang bekannt. Wie die EU-Kommission nach einem Bericht der Financial Times Deutschland am Dienstag einräumte, gewährt das Swift-Abkommen unter Umständen auch Zugriff auf Daten von innereuropäischen und sogar von innerdeutschen Überweisungen.

Das seit August 2010 geltende Swift-Abkommen zwischen den USA und der EU erlaubt es den US-Geheimdiensten, persönliche Bankdaten von EU-Bürgern auszuwerten, wenn sie einen Zusammenhang mit Terrorfinanzierung vermuten. Allerdings hieß es bislang immer, es gehe dabei nur um Überweisungen ins Nicht-EU-Ausland.

Das stimmt offenbar nicht. Auch innereuropäische Transaktionen, die nicht über den einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraum Sepa, sondern über das zu Swift gehörende Swiftnet Fin durchgeführt werden, sind für die US-Fahnder einsehbar. Sie müssen nur von Europol und einem EU-Kontrolleur freigegeben werden.

Sepa wurde zwar 2008 als europäischer Standard eingeführt, die Umstellung soll aber erst 2013 komplett vollzogen sein. Bisher zögern viele Banken und Sparkassen noch, weil die Einführung komplex und teuer ist.

Dass es diese unterschiedlichen Systeme gibt, war vielen Politikern bei der Entscheidung über das Swift-Abkommen womöglich nicht klar. So hatte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) erklärt, innereuropäische Überweisungen würden vom Swift-Abkommen generell nicht erfasst. Jan Korte von der Linken-Fraktion im Bundestag erklärte, entweder hätten EU-Kommission und de Maizière „keinen Schimmer von dem, was sie tun“ – oder sie hätten die Parlamente bewusst irregeführt. „Beides muss Konsequenzen haben.“ Jan Philipp Albrecht, Grünen-Abgeordneter im Europaparlament, sagte der taz, man brauche grundsätzliche Regeln für die Weitergabe persönlicher Daten. Er verwies auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, das eine „Ermittlung ins Blaue hinein“ ausschließe. Der Zugriff auf die Swift-Daten sei aber nichts anderes: Große Datenmengen würden verdachtsunabhängig übertragen. JUS