URTEIL : Keine Abschiebung bei Betreuung
Wer ein deutsches Kind in seinem Haushalt betreut, darf nicht abgeschoben werden. Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen entschieden und damit dem Eilantrag eines Vietnamesen stattgegeben. Die Stadt Göttingen wollte den Mann abschieben, nachdem er sein Studium abgebrochen hatte. Solange er aber die vierjährige Tochter seiner vietnamesischen Ehefrau betreue, die aus einer früheren Beziehung der Frau mit einem Deutschen stammt, müsse er geduldet werden, entschied das Gericht. Der Vietnamese sei die Bezugsperson des Kindes. (dpa)