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■ URTEILKein autofreier Sonntag

Berlin. Es wird keinen autofreien Sonntag in Berlin geben. Das Verwaltungsgericht wies den Antrag einer Frau aus Niedersachsen zurück, die das Land Berlin per einstweiliger Verfügung verpflichten wollte, den Autoverkehr entweder am Weltkindertag (20. September) oder eine Woche später, wenn der Berliner Marathon geplant ist, aus der Stadt zu verbannen. Der Antrag sei unzulässig, weil sich die Niedersächsin »lediglich zum Sachwalter von Interessen der Allgemeinheit« gemacht habe, so die Justizpressestelle gestern. Nur wer sich in den eigenen Rechten verletzt sehe, könne aber die Hilfe der Verwaltungsgerichte in Anspruch nehmen.

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