UN-Bericht: Menschenrechtslage im Iran
Die lange Liste der Vorwürfe gegen die iranische Regierung reicht von Hinrichtungen bis Zensur. Teheran hingegen färbt alles schön.
GENF taz | Montag befasst sich die UNO erstmals seit fünf Jahren mit der Menschenrechtssituation im Iran. Drei Stunden lang steht das Land auf der Tagesordnung des Menschenrechtsrates in Genf im Rahmen des 2006 neu eingeführten universellen Verfahrens, mit dem die Lage in jedem der 192 UNO-Mitgliedstaaten alle vier Jahre überprüft wird.
Seit 2005 hatte die Regierung in Teheran unter Verstoß gegen ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen keinem der UNO-Sonderberichterstatter zu Folter, willkürlichen Hinrichtungen oder anderen Menschenrechtsverletzungen mehr die Einreise erlaubt. 2008 strich der UN-Menschenrechtsrat per Mehrheitsbeschluss Iran sogar ganz von seiner Liste der Länder, die unter besonderer Beobachtung stehen.
Grundlage der heutigen Iran-Beratungen ist zum einen ein Bericht des Genfer UNO-Hochkommissariats für Menschenrechte. Darin werden die zahlreichen schweren Menschenrechtsverstöße der iranischen Regierung - willkürliche Hinrichtungen und Erschießungen, Folter, Diskriminierung von Frauen und Minderheiten, Unterdrückung von Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit - sowie die mangelnde Kooperation mit der UNO dokumentiert. Zu einer teils noch kritischeren Einschätzung kommen die meisten Berichte, die von Amnesty International und 66 weiteren Menschenrechtsorganisationen zu den Beratungen eingereicht wurden.
In völligem Kontrast hierzu steht der offizielle Staatenbericht der Regierung in Teheran. Danach ist Iran ein Paradies der Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit. Diskrepanzen zu internationalen Rechtsstandards werden begründet mit dem Vorrang der islamischen Scharia. Die verstärkte Anwendung der Todesstrafe wird gerechtfertigt mit der Bekämpfung von Oppositionellen, die in dem Regierungsbericht meist als "Umstürzler" oder als "terroristische Gefahr" gebrandmarkt werden.
Zu den deutlichsten Iran-Kritikern werden heute in Genf wahrscheinlich die USA gehören. Die EU hingegen wird sich auch nach Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon nicht an den Iran-Beratungen beteiligen. Denn Großbritannien hat ein grundsätzliches Veto gegen ein gemeinsames Handeln der EU eingelegt. Das gilt nicht nur für Iran, sondern auch mit Blick auf die Verfahren der UNO zur Überprüfung der Menschenrechtssituation in allen anderen Ländern.
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