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Türke muß nicht schreiben

■ dpa: „Einer Fehlinformation aufgesessen“

Bad Bramstedt (dpa) - Ein deutscher Kläger wollte in einem Beleidigungsverfahren vom Amtsgericht in Bad Bramstedt (Schleswig–Holstein) einen jungen Türken verpflichten lassen, einhundertmal zu schreiben: „Ich bin ein Türke, ich bin türkischer Staatsbürger, ich bin Gast in der Bundesrepublik Deutschland und will in Zukunft niemanden mehr beleidigen.“ Entgegen einer an dieser Stelle abgedruckten dpa–Meldung von gestern hat der zur Abwendung der Klage eingesetzte Schiedsmann am Dienstag gesagt, er habe sich beim Sühnetermin am Montag diesem Ansinnen widersetzt. Der Deutsche habe daraufhin vorgeschlagen, der Türke solle 100 Mark Sühnegeld an die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger zahlen. Schließlich habe man sich mit dem Beklagten auf ein Sühnegeld von 50 Mark geeinigt.

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