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■ Tucholsky-ZitatEs ist vollbracht

Krefeld/Düsseldorf (dpa) – Nach jahrelangem juristischen Streit ist die Auseinandersetzung um die Autoaufkleber mit dem Tucholsky-Zitat „Soldaten sind Mörder“ beendet. Das OLG Düsseldorf bestätigte in der Revision den Freispruch für einen Sozialpädagogen. Dieser sei rechtswirksam. Vorwürfe der Volksverhetzung und Beleidigung könnten ihm nicht zur Last gelegt werden. 1991 war der Pädagoge zu 8.400 Mark Strafe verurteilt worden. Nach einer erfolglosen Berufungsverhandlung zog er vor das BverfG, welches in dem Zitat eine zulässige Meinungsäußerung sah und den Prozeß zurückverwies (Az.: 5 Ss 154/96 - 55/96 I).

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