: Treuhandstelle Dauergrabpflege
In Norddeutschland gibt es vier Treuhandstellen für Dauergrabpflege, bundesweit sind es 26. Die Treuhandstelle Niedersachsen/Sachsen-Anhalt wurde 1968 gegründet. Mittlerweile verwaltet sie ein Kapital von 55 Millionen Euro. Auf nahezu 1.000 Friedhöfen beaufsichtigt sie 26.000 Gräber. Mit der Grabpflege sind über 400 Friedhofsgärtnereien beauftragt. Gegenüber dem Vorjahr verzeichnete die Treuhandstelle einen Neuzuwachs von 16 Prozent. Derzeit beschäftigt sie vier Mitarbeiter: einen Geschäftsführer, einen Geschäftsstellenleiter, eine Sachbearbeiterin und eine Grabkontrolleurin.
Einen Dauergrabpflege-Vertrag kann man für sich selbst oder für einen Angehörigen abschließen. Weil die Vertragssumme Gewinn bringend angelegt wird, ist sicher gestellt, dass auf den Kunden beziehungsweise seine Erben selbst nach Jahrzehnten keine Nachzahlungen zukommen.
Ein Dauergrabpflege-Vertrag ist nicht kündbar. So wird verhindert, dass Hinterbliebene die Vertragssumme zu ihrem Erbe deklarieren. Es sei auch schon vorgekommen, so Geschäftsführer Armin Kalbe, dass Verwandte schon zu Lebzeiten Druck auf einen Kunden ausgeübt haben, den Vertrag wieder aufzulösen. Auch das Sozialamt kann einen Dauergrabpflege-Vertrag nicht antasten. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil vom 11. Dezember 2003. Der Wunsch vieler Menschen sei dahingehend zu respektieren, „dass ihnen die Mittel erhalten bleiben, die sie für eine angemessene Bestattung und eine angemessene Grabpflege zurückgelegt haben.“ tbr