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Treuhänderisch?

■ Stieringer erwägt Verfassungsbeschwerde

Berlin Der wegen der Veruntreuung von Treuhand-Millionen verurteilte Bremer Notar Hans-Jürgen Stieringer erwägt, Verfassungsbeschwerde einzulegen. Dies bestätigte sein Anwalt Stefan König am Donnerstag. Die letzte Entscheidung werde aber erst getroffen, wenn die schriftlichen Urteilsgründe des Bundesgerichtshofes vorlägen.

Stieringer beanstande, daß in der ersten Instanz vor dem Berliner Landgericht das Gericht nicht gesetzmäßig besetzt gewesen sei. Dies verstoße gegen den Verfassungsgrundsatz des gesetzlichen Richters. Der Bundesgerichtshof hatte am vergangenen Freitag die Revision Stieringers zurückgewiesen. Im Februar 1994 hatte das Landgericht ihn zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.

Dem Juristen war zur Last gelegt worden, vor vier Jahren elf Millionen Mark der Märkischen Bauunion zu Unrecht an eine Firma des mittlerweile verstorbenen Bremer Unternehmers Heinz Krahmer überwiesen zu haben. Die Märkische Bauunion – einst Teil des größten ostdeutschen Baukombinats Elbo – gehörte zu dieser Zeit noch der Treuhand.

Der Vorsitzende des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs stellte klar, daß Stieringer als Notar und Anwalt der Bauunion nicht von Krahmer die Anweisung erhalten habe, die insgesamt 11,6 Millionen Mark zu überweisen. Entgegen einer Darstellung in einer Meldung vom vergangenen Freitag habe er die schriftliche Anweisung vom alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer der Bauunion erhalten. Stieringer hatte in einer Erklärung auf die unrichtige Darstellung hingewiesen. Danach habe der Geschäftsführer bei Stieringer die Gelder treuhänderisch mit der Auflage hinterlegt, daß nur der Geschäftsführer und nicht Krahmer darüber verfügen dürfe. dpa

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