piwik no script img

Toter bei Polizeieinsatz in RostockPsychisch Kranker stirbt bei Fixierung

In Rostock wehrte sich ein psychisch kranker Mann gegen die Einweisung in eine Klinik. Als die Polizei ihn fixierte, starb der 30-Jährige.

Zum Helfen gekommen, einen Toten hinterlassen: die Polizei in Rostock (Symbolbild) Foto: dpa

Rostock afp | Während eines Polizeieinsatzes in Rostock in Mecklenburg-Vorpommern ist ein 30-Jähriger ums Leben gekommen. Die Eltern des Manns riefen am Donnerstag einen Notarzt, weil ihr Sohn an psychischen Problemen litt, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Freitag sagte. Da er sich offenbar gegen die Einweisung in eine Klinik wehrte, rief der Notarzt die Polizei zur Hilfe.

Als die Beamten eintrafen, habe der Mann randaliert und Möbel aus dem Fenster geworfen, teilte die Polizei mit. „Da nach ersten Erkenntnissen auch eine Gefahr für Leib und Leben des Manns bestand, verschafften sich die Einsatzkräfte nach mehreren erfolglosen Gesprächsversuchen Zutritt zum Schlafzimmer“, wo der Mann sich verschanzt hatte.

Dort hätten die Beamten versucht, die Lage zu beruhigen und den Mann zu fixieren. „Dabei traten plötzlich gesundheitliche Probleme auf, die so schwerwiegend waren, dass der 30-Jährige daran verstarb“, hieß es weiter.

Die Staatsanwaltschaft ordnete eine Obduktion an, um die Todesursache zu klären. Die Kriminalpolizei übernahm die Ermittlungen.

40.000 mal Danke!

40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen

Themen #Polizei
Mehr zum Thema

5 Kommentare

 / 
  • Vielleicht sollte man einfach mal die Autopsie abwarten, bevor das übliche Ritual anhebt. Und im Übrigen ist der Fall sicher nur von regionaler Bedeutung.

  • So, wie eine Zwangseinweisung, ist auch die "Fixierung" Kranker ein klar geregelter Vorgang, der die Beiziehung mindestens eines (Amts-)Arztes und eines Richters vorsieht. Aus vermeintlicher Eigengefährdung (wer stellte diese Diagnose?) jemanden in einem ersichtlich psychischen Ausnahmezustand nur aufgrund des Polizeirechts zu Tode zu bringen, dürfte mit der verfassungsrechtlich garantierten persönlichen Freiheit kaum vereinbar sein.

    Stellt sich die Frage, mit welch juristischen Winkelzügen das System jetzt dafür sorgen wird, dass die beamteten Täter unbestraft bleiben.

    Um weitere Berichterstattung wird gebeten...

  • „Da nach ersten Erkenntnissen auch eine Gefahr für Leib und Leben des Manns bestand, ...

    ----

    Zum Glück hat die Polizei das Schlimmste verhindert.

  • 8G
    85198 (Profil gelöscht)

    "Dort hätten die Beamten versucht, die Lage zu beruhigen und den Mann zu fixieren. „Dabei traten plötzlich gesundheitliche Probleme auf, die so schwerwiegend waren, dass der 30-Jährige daran verstarb“, hieß es weiter."

     

    Vielleicht wäre es besser gewesen, zu versuchen, den Mann zu beruhigen, anstatt "die Lage". Für so etwas müssten Spezialkräfte ausgebildet werden. Immer wieder werden auch Menschen mit psychischen Problemen erschossen, wenn sie z.B. ein Messer haben, aber niemanden in ihrer Gewalt. Die Polizei ist in der Regel damit überfordert.

     

    Gefahr für sein Leib und Leben bestand für das Opfer in diesem Fall vielleicht zuallererst dadurch, dass ihm eine Zwangseinweisung angedroht wurde und diese durchgesetzt werden sollte. War er denn eine Gefahr für irgend jemanden außer ihn selbst? Wenn jemand suizidgefährdet ist, rechtfertigt dass meiner Einschätzung nach noch keinen (staatlichen) Zwang. Im Gegenteil ist dieses Zwangsmittel ein Bruch des Vertrauens in der Beziehung zum*zur Ärzt*in.

  • Vlt. mit dem Gummi-Knüppel etwas übertrieben?