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Totalverweigerer, zweite Runde

■ Roland Bachmann legte Berufung gegen acht Monate Gefängnis ein / Heute Verhandlung vor dem Landgericht

Weil er Berufung einlegte, wird gegen den Bremer Totalverweigerer Roland Bachmann heute vor dem Landgericht wieder verhandelt. Zu acht Monaten ohne Bewährung hatte der Amtsrichter und Major der Reserve, Hans-Joachim Gerboth, den 26jährigen Mann verurteilt, weil er weder Wehrdienst noch Zivildienst leisten will. Damit war Gerboth über die Forderung des Staatsanwalts hinausgegangen. Der hatte nur sechs Monate zur Bewährung gefordert.

Roland Bachmann ist Totalverweigerer, weil er die Eigenverantwortung über sein Leben niemals aufgeben will. Das, so Bachmann in der Gerichtsverhandlung vor drei Monaten, verlangt nicht nur der Dienst bei der Bundewehr von ihm, sondern auch die Zivildienst-Ordnung. Richter Gerboth zeigte sich davon wenig beeindruckt: Er pochte in seiner Urteilsbegründung auf die Pflichten des einzelnen dem Staat gegenüber.

Als Gerboth das Urteil verkündete, protestierten die zahlreichen Zuhörer. Sofort wies der Richter einzelne Besucher aus dem Saal, auch die Mutter des Angeklagten. Gerichtsdiener versuchten, die Personalien der „Störer“ festzustellen und wurden dabei handgreiflich.

Viel Hoffnung auf ein milderes Urteil des Landgerichts macht sich Bachmann nicht: „Ein Richter wird dem anderen schon nicht am Zeuge flicken.“ Ob er damit recht behält, kann man schon heute (Mittwoch) bei der Berufungsverhandlung erfahren. Sie findet um 10.30 Uhr statt (Landgericht, Altbau, Zi.253.

mwU-Satz:!!!!

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