■ HMI-REAKTOR: Töpfer grundgesetzwidrig?
Berlin. Im Streit um die Betriebsgenehmigung des Forschungsreaktors im Hahn-Meitner-Institut (HMI) hat die AL-Umweltsenatorin Schreyer Umweltminister Töpfer (CDU) einen Verstoß gegen das Grundgesetz vorgeworfen. Wenn sich Töpfer nicht sachlich zu der strittigen Entsorgungsfrage äußere, verletze er die Regeln des von ihm betriebenen bundesaufsichtsrechtlichen Verfahrens, erklärte die Senatorin gestern. Das Bundesumweltministerium habe die Atomaufsichtsbehörde des Landes Berlin in einem Brief aufgefordert, binnen zwei Wochen die Betriebsgenehmigung für den Reaktor zu erteilen. Andernfalls habe Töpfer eine bundesaufsichtsrechtliche Weisung angedroht. In einem Schreiben an Töpfer betonte Frau Schreyer, daß das Grundgesetz »keine ultimativen Aufforderung ohne sachliche Auseinandersetzung mit dem Standpunkt der zuständigen Landesbehörde« kenne.
KANDIDATIN
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen