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Tödlicher Fahndungsirrtum nicht ad acta

Erfurt/Jena (dpa) – Die tödliche Panne bei der Fahndung nach dem Mörder Dieter Zurwehme wird erneut die Justiz beschäftigen. Angehörige des Wanderers, der wegen einer Verwechslung mit Zurwehme in Thüringen erschossen wurde, haben Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens gegen die zwei Polizisten eingelegt, wie Thüringens Generalstaatsanwalt gestern bestätigte.

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