■ Todesurteil: Auslieferung möglich
Hamm (dpa) – Ein Türke, der 1979 in Ankara zum Tode verurteilt worden war, kann ausgeliefert werden. Das hat der Vorsitzende des 2. Strafsenats des Oberlandesgerichts Hamm bestätigt. In der Türkei würden seit 1991 Todesstrafen wegen terroristischer Straftaten nicht mehr verhängt und vollstreckt werden. In diesem Fall sei die Todesstrafe in eine zehnjährige Haftstrafe umgewandelt worden.
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