piwik no script img

■ TodesurteilAuslieferung möglich

Hamm (dpa) – Ein Türke, der 1979 in Ankara zum Tode verurteilt worden war, kann ausgeliefert werden. Das hat der Vorsitzende des 2. Strafsenats des Oberlandesgerichts Hamm bestätigt. In der Türkei würden seit 1991 Todesstrafen wegen terroristischer Straftaten nicht mehr verhängt und vollstreckt werden. In diesem Fall sei die Todesstrafe in eine zehnjährige Haftstrafe umgewandelt worden.

Die taz schreibt, redet und diskutiert für Pluralismus und eine freie, offene Gesellschaft – besonders jetzt, wo der Rechtsextremismus weiter erstarkt und demokratische Institutionen angreift. Dort wo rechtsextreme Kräfte an Zustimmung gewinnen, wächst auch die Befürchtung vor zunehmenden Angriffen und Diffamierungen gegen Gegner*innen extrem rechter Politik. Besonders selbstverwaltete Orte spüren diesen Druck, dabei brauchen wir gerade jetzt Orte der Kritik, (Sub)Kultur und der Solidarität. Gerade jetzt müssen wir zusammenhalten und uns solidarisch mit denjenigen zeigen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit „Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen