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Todesstrafe unangetastet

NEW YORK epd ■ Die Todesstrafe auf Bundesebene ist in den USA nach der Entscheidung eines Bundesgerichts in New York verfassungskonform. Das Gericht hob am Dienstag das Aufsehen erregende Urteil eines Richters vom Juli auf, das bundesweit geltende Todesstrafengesetze als verfassungswidrig eingestuft hatte. Die Berufungsrichter wiesen die Bedenken ihres Kollegen Jed Rakoff zurück, dass häufig Unschuldige zum Tode verurteilt würden und das Justizsystem keine ausreichenden Urteilsprüfungen erlaube. Der Oberste US-Gerichtshof habe sich ausführlich mit dieser Problematik befasst und die Verfassungskonformität der Todesstrafe bestätigt, so das Gericht. Rakoffs Urteil betraf nicht die Gesetze in den 38 Bundesstaaten, wo es die Todesstrafe gibt. Seit die Todesstrafe 1976 wieder eingeführt wurde, sind mehr als 800 Menschen nach Landesrecht hingerichtet worden. Zweimal wurde nach den 1994 erlassenen Bundesgesetzen die Todesstrafe vollstreckt – zuletzt unter weltweitem Medieninteresse am Oklahoma-Attentäter Timothy McVeigh am 12. Juni 2001.