Todesschüsse auf schwarzen US-Bürger: 20 Jahre Haft für Ex-Polizisten

Michael Slager hatte den unbewaffneten Walter Scott 2015 hinterrücks erschossen. Ein Prozess ist schon geplatzt. Jetzt kam es doch zu einer Verurteilung.

Mehrere Menschen vor Mikrofonen. Eine Frau in der Mitte hält ein Porträtbild in der Hand

Nach der Urteilsverkündung: Judy Scott mit einem Porträt ihres Sohnes Walter Foto: reuters

CHARLESTON afp | In einem der schockierenden Fälle von Polizeigewalt gegen Schwarze in den USA ist ein Ex-Beamter zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Michael Slager habe mit „Tücke und Vorsatz“ gehandelt, als er den unbewaffneten Walter Scott erschoss, sagte Bundesrichter David Norton am Donnerstag bei der Urteilsverkündung in Charleston im Bundesstaat South Carolina. Die Anklage hatte allerdings lebenslange Haft gefordert.

Der weiße Polizist Slager hatte dem 50-jährigen Scott im April 2015 fünf Mal in den Rücken geschossen, nachdem dieser wegen eines defekten Bremslichts an seinem Wagen angehalten worden war. Slager behauptete zunächst in Notwehr gehandelt zu haben und dass Scott eine Elektroschockpistole bei sich gehabt habe.

Allerdings legte Slager direkt nach dem Vorfall seinen eigenen Taser neben Scotts Leiche ab, was Ermittler als Versuch werteten, den Tathergang zu vertuschen. Videoaufnahmen zeigten, wie der unbewaffnete Scott nach einem Handgemenge mit dem Beamten zu fliehen versuchte, woraufhin Slager das Feuer eröffnete.

Slager wurde festgenommen und aus dem Polizeidienst entlassen. Scotts Tod löste landesweite heftige Proteste gegen Rassismus und Polizeigewalt aus.

Ein Mordprozess gegen Slager platzte jedoch im Dezember 2016, weil sich die Geschworenen nicht auf ein Urteil einigen konnten. Der Ex-Polizist bekannte sich dann aber im Mai schuldig, durch die Anwendung exzessiver Gewalt die Bürgerrechte des Opfers verletzt zu haben.

Mit diesem Eingeständnis konnte Slager im Rahmen einer Vereinbarung mit der Staatsanwaltschaft weitere Verfahren in dem Fall abwenden. Das jetzt verkündete Strafmaß wurde auf Grundlage seines damaligen Schuldeingeständnisses verhängt.

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