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Todespfleger scheitert

KARLSRUHE dpa ■ Der Todespfleger von Sonthofen ist mit einer Verfassungsbeschwerde gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht sah die Grundrechte des Verurteilten während dessen Verfahrens nicht verletzt. Der Ex-Pfleger hatte 28 Patienten zu Tode gespritzt und war 2006 vom Landgericht Kempten zu lebenslanger Haft bei besonderer Schwere der Schuld verurteilt worden. Die Verteidigung hatte während des Prozesses beantragt, die Aussagen des Pflegers bei früheren Vernehmungen nicht als Beweis zuzulassen. Darüber hatte die Kammer keine Zwischenentscheidung gefällt, weswegen der Täter sich in seinen Grundrechten verletzt sah.