: Todes-Pflegerin geht in Revision
Die Mordserie an der Charité wird nun auch den Bundesgerichtshof beschäftigen. Eine ehemalige Krankenschwester hatte nach ihrer Verurteilung im Juni wegen fünffachen Mordes zu lebenslanger Haft Revision beantragt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ließ die Revision nach eigenen Angaben vom Mittwoch nun zu. Ein Termin steht den Angaben nach noch nicht fest. Möglicherweise wird es auch keine mündliche Verhandlung geben, da die Generalbundesanwaltschaft einen entsprechenden Antrag vorgelegt hat. Nach Ansicht der Berliner Richter hatte die ehemalige Krankenschwester ihre wehrlosen Patienten auf der Intensivstation der Kardiologie in den Jahren 2005 und 2006 aus niederen Beweggründen und Heimtücke mit einer Medikamentenüberdosis getötet. Die Staatsanwaltschaft hatte ihr sechs Morde und einen Mordversuch zur Last gelegt. Schließlich wurde sie wegen fünffachen Mordes verurteilt. Die Frau hatte vier Taten gestanden. Eigenen Angaben nach handelte sie dabei zum Wohle der Patienten. DPA