: Tobenlassen kostet jetzt
Strafen bis zu 2.500 Euro: Gesundheitsbehörde legt Bußgeldkatalog für Verstöße gegen das Hundegesetz vor
Er ist endlich da, doch er ist nahezu unverbindlich – der Bußgeldkatalog für das am 1. Januar in Kraft getretene Hundegesetz. Die Ordnungsgeld-Liste, auf die sich Gesundheitsbehörde und Bezirke geeinigt haben, sieht bei Verstößen gegen das Regelwerk Strafen zwischen 30 und 2.500 Euro vor. Der Detail-Katalog wird am Montag veröffentlicht.
Die Einigung sieht vor, dass der Bezirkliche Ordnungsdienst zwischen 30 und 300 Euro von einem Hundebesitzer fordern kann, wenn er seinen Hund unangeleint laufen oder auf Liegewiesen und in Blumenbeeten toben lässt. Der gleiche Strafgeldrahmen gilt für den Halter, der seinen Hund nicht hat registrieren lassen. Von 50 bis 500 Euro Strafe reicht der Spielraum, wenn ein Hund nicht mit einem Chip gekennzeichnet ist. Wer den Kot seines Tieres nicht beseitigt, muss mit einem Ordnungsgeld von 30 bis 100 Euro rechnen.
Die höchsten Bußgelder in einer Höhe zwischen 500 und 2.500 Euro drohen, wenn ein als gefährlich eingestuftes Tier ohne Erlaubnis gehalten wird. Allerdings hat der Bußgeldkatalog nur Empfehlungscharakter. „Die Mitarbeiter der Bezirklichen Ordnungsdienste entscheiden nach eigenem Ermessen“, sagt Hartmut Stienen, Sprecher der Gesundheitsbehörde. So sei es ein Unterschied, „ob ein Dackel oder ein Kampfhund“ unangeleint angetroffen werde. Zudem hätten die städtischen Mitarbeiter die Möglichkeit, mündliche Verwarnungen auszusprechen. Außerdem dürften „Verwarngelder“ zwischen fünf und 35 Euro verhängt werden.
„Die tatsächliche Höhe der Bußgelder wird sich in den kommenden Wochen einpendeln“, erklärt die Sprecherin des Bezirks Wandsbek, Sonja Fessel. Ihre Kollegin aus Hamburg-Mitte, Sorina Weiland, geht dabei davon aus, dass sich die meisten Strafen im unteren Drittel des Möglichen bewegen werden. Erst wer sich mehrfach weigere, sein Tier beim zentralen Hunderegister anzumelden, müsse mit einem Bußgeld von 300 Euro rechnen.
Bislang haben mindestens 14.000 Hundebesitzer ihre Tiere noch nicht registrieren und mit Chips versehen lassen, obwohl sie seit dem 1. Januar dazu verpflichtet sind, als das Hundegesetz in Kraft trat. Der fehlende Strafgeldkatalog hatte am Jahresanfang zu einem Bußgeldwirrwarr geführt. Der Grund für die Verzögerung des nun vorgelegten Kataloges: Gesundheits-Staatsrat Dietrich Wersich (CDU) ließ einen ersten Entwurf wieder kassieren – die dort vorgesehenen Strafen erschienen ihm zu hoch. MAC