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■ TipWerbe-Rüge

Wer sich über rassistische, frauenfeindliche oder diskriminierende Werbung beschweren will, kann sich an den Deutschen Werberat (ZAW) wenden. Der ZAW, ein Zusammenschluß verschiedener Werbeorganisationen, ist verpflichtet, sämtliche Beschwerden kostenlos zu überprüfen und gegebenenfalls bei der verantwortlichen Werbeagentur zu monieren. In der Regel wird Werbung, die vom ZAW kritisiert worden ist, aus dem Verkehr gezogen. Geschieht das nicht, spricht der ZAW eine Rüge aus und macht den Namen des gerügten Unternehmens bekannt. Zwar sind die Urteile des Werberats häufig diskussionswürdig (siehe Kommentar), aber das sollte niemanden davon abhalten, sich per Post oder Fax zu beschweren bei:

Deutscher Werberat (ZAW), Villichgasse 17, Postfach 20 14 14, 53177 Bonn, Tel: 0228/8 20 92-0, Fax: 0228/35 75 83 tb

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