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■ TierversucheMüssen erlaubt sein

Berlin (dpa) – Nach Ansicht des Berliner Verwaltungsgerichts ist die Einschränkung von Tierversuchen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Die 1. Kammer rief gestern das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe an. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, daß die im Tierschutzgesetz vorgeschriebene Beschränkung der Tierversuche auf Experimente, die auch ethisch vertretbar seien, mit der Forschungsfreiheit nicht im Einklang stehe. (Az.: VG 1 A 232.92)

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