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Archiv-Artikel

Tierrechtsverband kritisiert Urteil

AACHEN/KASSEL dpa ■ Der Bundesverband Menschen für Tierrechte hat ein Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) zur Genehmigung wissenschaftlicher Tierversuche kritisiert. Laut Gericht dürfen Behörden nur die Plausibilität von Forschungsvorhaben prüfen und müssen sich bezüglich der Notwendigkeit der Tierversuche auf die Angaben der Wissenschaftler verlassen (Az.: 11 TG 3210/02). Nach Auffassung des Tierrechts-Verbands sind die Behörden allerdings sehr wohl verpflichtet, die Unerlässlichkeit eines Versuchsvorhabens zu prüfen. Das ergebe sich aus der Verankerung des Tierschutzes im Grundgesetz. Das VGH-Urteil sei eine krasse Fehlentscheidung. Statt per Eilentscheidung hätte das Gericht über die Tierversuche in einem Hauptsacheverfahren unter Anhörung von Sachverständigen urteilen müssen.