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Archiv-Artikel

Thüringen wird demokratischer

Kurz vor dem Landtagswahlkampf gibt die CDU ihren trickreichen Widerstand gegen kommunale Bürgerbegehren auf

DRESDEN taz ■ Nach rund zehnjährigen Bemühungen ist das Bündnis „Mehr Demokratie“ in Thüringen am Ziel. Am Freitag stimmte auch die CDU-Fraktion im Landtag einem Gesetzentwurf zu, der die Hürden für Bürgerbegehren auf kommunaler Ebene deutlich senkt. Der Antrag war dank eines erfolgreichen Volksbegehrens in den Landtag eingebracht worden, für das bis Juli des Vorjahres 251.000 Unterschriften gesammelt wurden. „Ein hoher Moment, den man in diesem politischen Geschäft nicht oft erlebt“, sagte Initiativen-Sprecher Ralf-Uwe Beck.

Diese Genugtuung ist besonders groß, weil die in Thüringen allein regierende CDU auf „unanständige Weise“, so Beck, versucht hat, das Volksbegehren zu unterlaufen. Zunächst scheiterte an ihrem Widerstand im Jahr 2005 der Versuch, mit Hilfe der Opposition von SPD und PDS eine Reform zu erreichen. Als Vorbild dienten den Initiatoren des Bündnisses Erfahrungen im Nachbarland Bayern. In den vergangenen 15 Jahren wurden dort 1.750 Bürgerbegehren gezählt, in Thüringen nur 69.

Nach Beginn des Volksbegehrens änderte die CDU plötzlich ihre Taktik und ging zum Schein auf einige der Forderungen ein. Mit einem eigenen, im Oktober 2008 verabschiedeten Gesetzentwurf wurden zwar Quoren gesenkt und die Liste ausgeschlossener Themen wurde reduziert. Zugleich verkürzte die Union aber Fristen und führte die beispiellose Pflicht ein, Unterschriften nur auf Ämtern zu sammeln. Damit wären nach Auffassung der Initiative die Hürden für Bürgerbegehren wiederum erhöht worden. Sie klagten deshalb gemeinsam mit den Oppositionsfraktionen vor dem Landesverfassungsgericht.

Nun passierte ihr Ursprungsentwurf unverändert den Landtag, ergänzt durch ein Begleitgesetz, das die CDU-Änderungen der Kommunalverfassung wieder teilweise revidiert. Wäre der Volksantrag am Freitag im Parlament abschließend gescheitert, hätte es binnen eines halben Jahres zu einem Volksentscheid über den ursprünglichen Gesetzentwurf kommen müssen. SPD-Fraktionschef Christoph Matschie lud deshalb alle Beteiligten an einen Tisch, wo die CDU schließlich einlenkte. Ein Volksentscheid parallel zum Landtagswahlkampf wäre gewiss nicht in ihrem Sinn gewesen. CDU-Fraktionssprecher Karl-Eckhard Hahn begründete die Zustimmung mit der Rechtssicherheit, die durch die Zurückziehung der Verfassungsklage von Opposition und Demokratie-Bündnis nun eintrete. Außerdem bleibe die Unterschriftensammlung auf Ämtern als Option im Kompromiss erhalten.

MICHAEL BARTSCH