: Thema des Tages
Bürgerbegehren in den Bezirken: So geht’s
Sieben Bürgerbegehren laufen derzeit in Berlin. Wer ein solches einleiten will, muss dies dem Bezirksamt schriftlich mitteilen. Das Amt prüft den Antrag. Innerhalb von sechs Monaten müssen 3 Prozent der Wahlberechtigten des Bezirks unterschreiben. Sind die Unterschriften rechtzeitig beieinander, tritt die „Schutzwirkung“ in Kraft. Das Amt darf bis Abschluss des Entscheids keine entgegenstehende Entscheidung treffen. Zum Entscheid kommt es nur, wenn die Bezirksverordnetenversammlung das Anliegen nicht übernimmt oder keinen Kompromiss mit den Begehrenden aushandelt. Spätestens vier Monate nach Feststellung des Zustandekommens findet das Begehren statt: Mindestens 15 Prozent der Wahlberechtigten müssen abstimmen, damit der Entscheid gültig ist. Eine einfache Mehrheit genügt.