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Teure nackte Haut

Ein im Münchner Englischen Garten aufgenommenes und 1984 auf der Titelseite der Bild veröffentlichtes Nacktfoto kommt das Sensationsblättchen teuer zu stehen. Nach einem Urteil des OLG München soll der Verlag dem Abgebildeten lebenslänglich Monatspauschalenzahlen, da er wegen des Fotos nicht befördert worden war.

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