: Teure Watschn
■ 25.000 Mark Strafe für Krug
Calw (dpa) — Das Amtsgericht wurde zur Bühne für Manfred Krug. Liebling Kreuzberg spielte den unschuldigen Angeklagten. Amtsrichter Gerhard Glinka verurteilte Krug trotzdem zu einer Geldstrafe von 25.000 Mark wegen Beleidigung und Nötigung, nicht aber wegen Körperverletzung. Am 19. Februar dieses Jahres hatte Krug im Schwarzwald einen Autofahrer, der ihm zu langsam fuhr, mit „du Schwein, du Arschloch“ beschimpft und mit der Faust geschlagen. Das behauptet das Opfer und der Staatsanwalt. Manfred Krug widerspricht, er habe dem Mann nur sachte an den Ohren gezogen. Die Folgen dieser Zärtlichkeit diagnostizierte der Hausarzt des Opfers später als Verstauchung der Halswirbelsäule, linksseitige Schädelprellung und Einriß des Ohrläppchens. Bereits 1985 war Krug wegen eines ähnlichen Falls in Berlin zu 6.000 Mark Geldstrafe und einem zweimonatigen Fahrverbot verurteilt worden.
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