: Teure Manager
betr.: „Gefühlte Ungerechtigkeit“, taz vom 11. 12. 07
Manager sind nur Angestellte privater oder staatlicher Unternehmen, und wo der Staat nicht Eigentümer ist, hat er nichts zu sagen – so viel zur Privatisierungswut der Regierung und den realen Folgen.
Aber der Staat kann Steuer- und Sozialgesetze regeln, auch für Manager und Unternehmen im Geltungsbereich des Grundgesetzes der BRD. Wie wäre es, wenn „Lohnnebenkosten“ für Managergehälter anfielen. Und wie wäre es erst recht, wenn diese sowie sonstige Sondervergütungen der Manager für Unternehmen steuerlich wie Lohn- und Gehaltskosten der übrigen „gemeinen abhängigen Beschäftigten“ behandelt würden? Ich denke, dann würde es nicht zu einer Umverteilung zwischen Aktionären und Managern, sondern zu einem Interessenskonflikt zwischen beiden kommen.
Teure Manager wären nicht im Interesse der Aktionäre, und der Gedanke der Begrenzung von Managergehältern wäre auf einmal aktuell. JÜRGEN SCHULTZ, Frankfurt (Oder)