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Archiv-Artikel

in kürze BETRUNKEN AM STEUER Teuer für Fahrer

Trunkenheit am Steuer mit Unfall und anschließender Fahrerflucht kann den Autofahrer teuer zu stehen kommen. Die Kfz-Versicherung ist nach einem BGH-Urteil nämlich in solchen Fällen berechtigt, ihre Regressforderungen zu verdoppeln. Im konkreten Fall muss ein Fahrer nach einer Trunkenheitsfahrt 10.000 Euro bezahlen. (ap)