in kürze „FREIKORPS HAVELLAND“ : Terrorvereinigung
Der BGH hat die Einordnung der rechtsextremen Gruppe „Freikorps Havelland“ als terroristische Vereinigung durch das Brandenburgische OLG bestätigt. Er wies gestern zugleich die Revision von fünf Angeklagten zurück, die unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt worden waren. (afp)