Terrorgesetze: Böse Absichten schwer zu beweisen
Gerade hat Zypries ihre Vorschläge veröffentlicht, da hackt der Koalitionspartner bereits darauf herum: Die Pläne der Justizministerin gingen ins Leere.
BERLIN taz Die Union ist mit Zypries Plänen nicht zufrieden. Sie will, dass schon der bloße Besuch eines terroristischen Ausbildungslagers bestraft wird - unabhängig von einer Anschlagsabsicht. CDU-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach begründete dies mit Beweisschwierigkeiten. Welche Absichten jemand habe, sei nur schwer nachzuweisen. Bayern Innenminister Günter Beckstein (CSU) kritisierte, dass ein Islamist nicht bestraft werden kann, wenn er sich erst nach der Rückkehr nach Deutschland zur Anwendung der neu erworbenen Fähigkeiten entschließe.
Schon der Besuch eines Ausbildungslagers in Pakistan ist schwer zu beweisen. Schließlich werden dort keine Diplome und Zeugnisse vergeben. Auch bloße Geheimdiensterkenntnisse sind vor Gericht nicht verwertbar, weil die Dienste ihre Quellen nicht öffentlich machen. Indizienbeweise sind zwar möglich, etwa wenn ein Verdächtiger auf einer Videoaufnahme aus seinem derartigen Lager identifiziert werden kann, solche Glückstreffer dürften aber selten sein. Die Ermittler müssen also darauf hoffen, dass der Verdächtige in überwachten Telefongesprächen oder E-Mails zu offenherzig von seinen Reisen berichtet.
In Zypries Gesetzentwurf kommt nun aber noch dazu, dass die Inanspruchnahme einer Terrorausbildung nur dann strafbar sein soll, wenn diese dazu "bestimmt" war, einen terroristischen Anschlag zu begehen. Erfasst wird also nur ein Täter, der bereits Terrorpläne schmiedet, und sich dann gezielt die nötigen Fähigkeiten und Kenntnisse besorgt. Es ist abzusehen, dass Beschuldigte künftig argumentieren werden, sie hätten in einem Lager nur den Koran studieren wollen, seien von Angeboten zur Waffenausbildung überrascht worden und hätten erst später mit Anschlagsplänen begonnen. Möglicherweise wird Zypries hier also unter dem Druck der Union noch nachjustieren.
Wichtiger ist, dass sie den Vorschlag der jüngsten Innenministerkonferenz nicht aufgegriffen hat, die Sympathiewerbung wieder unter Strafe zu stellen, Diese Strafvorschrift aus RAF-Zeiten habe sich nicht bewährt, sagte Zypries, weil es viele Ermittlungen und wenig Verurteilungen gegeben habe. Sie sei 2003 deshalb zu Recht abgeschafft worden.
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