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Archiv-Artikel

Terror nicht erwiesen

Bundesgerichtshof lehnt beantragten Haftbefehl gegen mutmaßliches Al-Qaida-Mitglied Christian G. erneut ab

KARLSRUHE taz ■ Gegen den mutmaßlichen Al-Qaida-Terroristen Christian G. wird es in Deutschland auch weiterhin keinen Haftbefehl geben. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe lehnte am Freitag eine entsprechende Beschwerde von Generalbundesanwalt Kay Nehm ab. Der aus Polen stammende Deutsche war Anfang letzter Woche in Paris festgenommen worden. Nach Angaben der französischen Regierung ist er ein ranghohes Mitglied des Terrornetzwerks al-Qaida. Nehm hatte im April wegen des Terroranschlags von Djerba Haftbefehl gegen G. beantragt. Die neuerliche Ablehnung erklärten die Bundesrichter damit, dass es nicht genügend Anhaltspunkte dafür gebe, dass G. von dem geplanten Sprengstoffanschlag wusste. Die bloße Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrororganisation war bis August 2002 hierzulande nicht strafbar.