Tempelhofer Feld: Keine Drohnen
Obwohl es auf einem Teil des Tempelhofer Felds nicht verboten ist, private Drohnen fliegen zu lassen, sind solche Aktivitäten unerwünscht. Ein Sprecher der Senatsverwaltung für Umwelt und Verkehr sagte am Donnerstag, der erlaubte Südostteil sei „ungeeignet“, „weil es dort sowohl Vogelschutzbereiche wie auch besonders stark von Besucherinnen und Besuchern genutzte Flächen gibt“. Die Nordhälfte des Feldes zählt zum Sicherheitsbereich über den Regierungsgebäuden – Drohnenflug ist dort verboten. (dpa)
Gemeinsam für freie Presse
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen