■ Telegramm: Besitzer muß Rindertötung zustimmen
Bonn (dpa) – Mehrere Landesregierungen wollen die vom Bund wegen möglicher BSE-Gefahr verfügte Tötung von Rindern aus der Schweiz und Großbritannien nicht gegen den Willen der Halter durchsetzen. Das ausdrückliche Einverständnis sei die Voraussetzung für die Tötungen in Baden-Württemberg, erklärte Landwirtschaftsministerin Gerdi Staiblin (CDU). Sie reagierte damit auf einen Beschluß des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Mannheim, der Bedenken gegen die Eilverordnung des Bundes angemeldet hatte. Eine ähnliche Position hatten zuvor bereits die Regierungen von Niedersachsen und Schleswig-Holstein bezogen. Die bayerische Landesregierung ließ die Tötungsaktion aufgrund der ungeklärten Rechtslage vorerst stoppen.
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