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■ TelegrammVerteidigung will Freispruch für Modrow

Dresden (AFP) – Im Meineid-Prozeß gegen Hans Modrow hat die Verteidigung gestern Freispruch gefordert. Verteidiger Friedrich Wolff sagte vor dem Dresdner Landgericht, der sächsische Sonderausschuß zu SED-Machtmißbrauch habe Modrow gar nicht vereidigen dürfen, weil der Ausschuß Aufgaben wahrgenommen habe, die die territorialen Grenzen Sachsens überschritten hätten. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Monate auf Bewährung wegen Falschaussage unter Eid in einem minderschweren Fall gefordert.

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