■ Telegramm: BGH: Klage von Stasi-Opfer verjährt
Karlsruhe (AFP) – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Schadensersatzklage eines Stasi-Opfers gegen einen früheren DDR- Spitzel wegen Verjährung zurückgewiesen. Der Kläger war 1953 in Dresden wegen „Boykotthetze und Erfindung und Verbreitung tendenziöser Gerüchte“ zu zehn Jahren Zuchthaus verurteilt worden und hatte vor seiner Aussiedlung nach Westdeutschland einen Teil der Strafe in der berüchtigten Haftanstalt Bautzen verbüßt. Erst nach der Wende hatte er erfahren, daß er von einem Arbeitskollegen bespitzelt worden war, und hatte den Denunzianten auf Schmerzensgeld verklagt.
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