■ Telefonsex: Heimlich ist teuer
Karlsruhe (dpa) – Einträglicher Telefonsex ohne Wissen des Ehemannes kann Frauen teuer zu stehen kommen – sie riskieren im Falle eines Falles ihren Trennungsunterhalt. Den verweigerte das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in einer gestern veröffentlichten Entscheidung einer Frau, die während des gesamten dreimonatigen ehelichen Zusammenlebens „freie erotische Gespräche“ für eine Telefonsex-Agentur geführt hatte. Nach der – rechtskräftigen – Einschätzung der Richter hat sich die Frau einer tiefgreifenden Verletzung ehelicher Pflichten schuldig gemacht, die den Unterhaltsanspruch ausschließe. (Az: 2 UF 36/93)Foto: Erik Jan Ouwerkerk
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