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Archiv-Artikel

Teilfreispruch im Terrorprozess

Das Kammergericht hat gestern das mutmaßliche Al-Qaida-Mitglied Ishan G. aus Mangel an Beweisen vom Vorwurf der versuchten Bildung einer terroristischen Vereinigung freigesprochen. Der 34-jährige Tunesier wurde aber wegen Steuerhinterziehung, Urkundenfälschung, unerlaubten Waffenbesitzes und Verstoßes gegen das Ausländergesetz zu einer Strafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Verteidigung. Die Bundesanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von sechs Jahren gefordert. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, nach einer Ausbildung in einem Al-Qaida-Lager in Afghanistan 2003 nach Deutschland zurückgekehrt zu sein, um eine Terrorgruppe zu bilden und Sprengstoffanschläge zu verüben. Im Umfeld der Al-Nur-Moschee in Neukölln soll er dafür nach Verbündeten gesucht haben. DDP

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