Tarifkonflikt am Frankfurter Flughafen: Auch Fluglotsen sollen streiken
Der Arbeitskampf wird härter: Die Fluglotsen am Frankfurter Flughafen sollen ihre Arbeit niederlegen. Fraport und Lufthansa beantragen eine einstweilige Verfügung gegen den Streik.
Bild: reuters
FRANKFURT/MAIN taz | Die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) will ihren Streik am Frankfurter Flughafen ausweiten und damit den Druck auf Fraport erhöhen. So forderte die GdF die Lotsen an Deutschlands größtem Luftfahrtdrehkreuz auf, am Mittwoch von 5 bis 11 Uhr die Arbeit niederzulegen. Betroffen seien in der Schicht nur etwa zehn Mitarbeiter im Tower. Trotzdem könne der Flughafen lahmgelegt werden, sagte GdF-Tarifvorstand Markus Siebers. "Dann geht de facto nichts mehr."
Die in der GdF organisierten Lotsen sollen damit, obwohl nicht direkt betroffen, ihren Kollegen auf dem Vorfeld zur Seite stehen. Hintergrund des "Solidaritätsstreiks" sind gescheiterte Tarifverhandlungen des Vorfeldpersonals mit Fraport. Nachdem sich beide Seiten nicht auf einen neuen Tarifvertrag einigen konnten, legten die rund 200 Beschäftigten der Vorfeldaufsicht, der Verkehrszentrale und der Vorfeldkontrolle mit Unterbrechungen ihre Arbeit nieder. Während am ersten Streiktag, dem 16. Februar, noch rund die Hälfte der geplanten Flüge ausfiel, waren es in dieser Woche laut Fraport nur noch etwa 20 Prozent.
Nun will die GdF durch den Streik der Lotsen den Druck auf den Flughafenbetreiber erhöhen. "Wir hoffen, dass Fraport dadurch wieder an den Verhandlungstisch zurückkehrt, aber dieses Mal mit einem ehrlichen und fairen Angebot", so GdF-Sprecher Matthias Maas. Fraport hält die Ausweitung des Streiks für "unverhältnismäßig". Sprecher Mike Peter Schweitzer sagte: "Eine Ausweitung der Streiks wäre völlig überzogen und nicht nachvollziehbar." Man habe bereits ein "gutes Angebot" vorgelegt. Auch die Deutsche Flugsicherung (DFS), bei der die Lotsen beschäftigt sind, lehnt den Streik "wegen der negativen wirtschaftlichen Folgen" ab, so eine Sprecherin.
Um den Streik zu verhindern, wollten Fraport und Lufthansa am Dienstag vor dem Frankfurter Arbeitsgericht zwei einstweilige Verfügungen einleiten. Die erste betrifft den Streik der Vorfeldmitarbeiter. Darüber entscheidet das Gericht am Mittwoch. Der zweite Antrag richtet sich gegen den Solidarstreik der Fluglotsen. Bis Redaktionsschluss war dieser noch nicht beim Arbeitsgericht eingegangen.
Ob ein Solidaritätsstreik in dieser Form rechtens ist, ist bei Arbeitsrechtlern umstritten. Ulrich Preis, Professor für Arbeitsrecht an der Uni Köln, verweist auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) aus dem Jahr 2007. Dort heißt es, Unterstützungsstreiks seien durch das Grundgesetz und die darin garantierte "Betätigungsfreiheit der Gewerkschaften" geschützt. Allerdings müsse die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Das sei laut Preis im konkreten Fall zu prüfen. "Nach der gegenwärtigen Rechtsprechung ist aber nicht anzunehmen, dass ein möglicher Solidaritätsstreik der Fluglotsen rechtswidrig wäre."
Dann befürchtet Fraport-Sprecher Schweitzer "massive Auswirkungen für den Flugbetrieb, nicht nur in Frankfurt, sondern weltweit".
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