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■ SonntagsarbeitTanke ohne Semmeln

Oldenburg (dpa) – Das Gebot „Sonntags nie“ fürs gewerbliche Brötchenbacken gilt auch in Tankstellen. Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg in einem gestern veröffentlichten Urteil entschieden. Der Senat für Bußgeldsachen bestätigte damit ein Urteil des Amtsgerichts Emden gegen einen Tankstellenpächter. (Az: Ss 19/96)

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