: Tamile durfte nicht in BRD einreisen Schweiz wird Handlanger Londons
Genf/Colombo (taz/afp) - Der am Freitag aus London nach Sri Lanka abgeschobene Tamile Viraj Mendis durfte beim Zwischenstopp in Zürich das Flugzeug nicht verlassen und wurde weiter nach Colombo geflogen. Die für Flüchtlingsfragen zuständigen MitarbeiterInnen des Weltkirchenrates in Genf sowie das Büro der Quäker bei der UNO teilen die Einschätzung britischer Kirchenkreise, daß Mendis‘ Leben in Sri Lanka bedroht ist, was die britischen Behörden immer wieder bestritten hatten. Doch ihre Bitten, Mendis aussteigen und in die Bundesrepublik weiterreisen zu lassen, lehnten die eidgenössischen Behörden mit der Begründung ab, eine Einreisegenehmigung aus Bonn liege nicht vor. Das Bundesland Bremen hatte zuvor seine Bereitschaft zu Mendis‘ Aufnahme erklärt. Das Abwarten eines eventuell positiven Bescheides aus Bonn war nicht möglich, da die Schweizer Behörden selbst einen vorübergehenden Aufenthalt des Singhalesen im internationalen Transitraum des Zürcher Flughafens nicht zuließen. Auch die Bitte des Kapitäns der Air Lanka-Maschine, Mendis nach einer selbstzugefügten Verletzung am Handgelenk zwecks ärztlicher Behandlung aussteigen zu lassen, wurde nicht erfüllt. Mendis hatte 13 Jahre in Großbritannien gelebt, die letzten zwei in einer Kirche in Manchester, die ihm Asyl gewährt hatte. Dort wurde er letzten Mittwoch von der Polizei nach Stürmung der Sakristei festgenommen.
Nach seiner Ankunft in Colombo erklärte Mendis am Samstag vor Journalisten, das Verhalten der britischen Verantwortlichen könne nur als „überaus grausam“ bezeichnet werden. Die britischen Einwanderungsbehörden betrieben eine rassistische Politik.
A. Z.
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