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■ Leutheusser IITäter-Opfer-Ausgleich

Hamburg (AFP) – Straftäter sollen künftig zu Wiedergutmachungsdiensten an den Opfern ihrer Verbrechen verpflichtet werden. Die Bundesjustizministerin sagte, sie prüfe eine entsprechende Änderung des Strafrechts. Darauf hätten sich die Rechtspolitiker der Bonner Koalition verständigt. Wenn die Neuregelung in Kraft trete, könnten Straftäter Strafnachlaß oder sogar Straffreiheit erhalten, wenn sie sich zu Wiedergutmachungsdiensten verpflichteten.

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