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in kürze SOZIALHILFEEMPFÄNGERTV nur Second Hand

Sozialhilfeempfänger haben Anspruch auf Fernseh- und Radiogeräte, allerdings nur gebraucht. Das Verwaltungsgericht Göttingen sprach damit einem Hilfeempfänger eine einmalige Beihilfe für ein TV-Gerät in Höhe von rund 75 Euro zu. (Az.: 2 A 2021/02). (dpa)

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