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TU-Frauenbeauftragte erneut im Konzil

TU-Frauenbeauftragte erneut im Konzil

Die Hochschulfrauenbeauftragte steht am kommenden Mittwoch erneut auf der Tagesordnung des TU-Konzils. Inzwischen liegen die Einwände des Wissenschaftssenators gegen die im letzten Herbst beschlossene Teilgrundordnung vor. Der Entwurf, der von einer Gruppe von TU-Frauen erarbeitet worden ist, hat im wesentlichen die Zustimmung des Wissenschaftssenators gefunden. Demnach wird die TU -Frauenbeauftragte eine feste, hauptamtliche Stelle bekommen und, wie gefordert, durch einen Frauenbeirat vorgeschlagen. Rechtliche Bedenken brachte Turner allerdings gegen das geforderte Öffentlichkeits- und Akteneinsichtsrecht der Frauenbeauftragten vor. Auch mit der Einrichtung von hauptamtlichen Frauenbeauftragten auf Fachbereichsebene konnte er sich nicht anfreunden. Als zweites Papier neben dem Frauenentwurf liegt dem Konzil zur Abstimmung ein Vorschlag der rechten Fraktion vor. Dieser, von Professor Muschig ausgearbeitete, Entwurf sieht unter anderem die Wahl der Frauenbeauftragten durch den mehrheitlich männlich besetzten Akademischen Senat vor. Der Entwurf, für den sich im Herbst der AS ausgesprochen hatte, hatte damals heftige Kritik von Frauenseite ausgelöst.

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