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Archiv-Artikel

TREUEPFLICHT FÜR BEAMTE – SCHWACHES SYMBOL FÜR DEN STARKEN STAAT Berufsverbote bleiben autoritär

Beamte in Brandenburg müssen bald den Erhalt eines Merkblatts quittieren. Es erklärt ihnen, dass Verfassungsfeinde nicht Beamte sein können. Das ist ein schwaches Symbol für den starken Staat und die wehrhafte Demokratie und erinnert die Staatsdiener letztlich nur an die bestehende Rechtslage. Wen will man damit beeindrucken?

Dass sogenannte Extremisten in Deutschland nicht Beamte sein können, ist jahrzehntelange Praxis. Der Radikalenerlass aus den 70er-Jahren führte ergänzend nur ein, dass vor jeder Einstellung beim Verfassungsschutz nachgefragt werden musste. Diese Regelanfrage haben alle Bundesländer spätestens Anfang der 90er-Jahre wieder abgeschafft. Es bleibt aber dabei: Beamte dürfen sich in Deutschland auch in ihrer Freizeit nicht extremistisch betätigen.

Wer dies in den 70er-Jahren zu Recht für einen unnötig tiefen Eingriff in Grundrechte und Demokratie hielt, sollte dies heute nicht anders sehen – auch wenn es damals vor allem gegen Linke ging und heute vor allem Rechte das Ziel sind. Die freie Meinungsäußerung und politische Betätigung sind ein Wert an sich, auch wenn sich Arschlöcher auf die Grundrechte berufen.

Wenn die Brandenburger Landesregierung ihre Beamten nun an die Berufsverbotspraxis erinnert, so ist dies ein zwar schwaches, aber doch falsches Signal. Statt die Demokraten vor Ort argumentativ für die Auseinandersetzung mit Rassisten zu stärken, zeigt man die Instrumente des autoritären Staats – und wertet damit zunächst einmal autoritäres Denken auf.

Tröstlich ist am Brandenburger Vorstoß nur, dass damit wohl weitergehende Vorschläge vom Tisch sind. Nach dem Vorbild von Mecklenburg-Vorpommern wollten die Sozialdemokraten angebliche „Verfassungsfeinde“ sogar von Kommunalwahlen ausschließen. Dieser „Demokratie-Check“ hätte nicht nur demokratisches Denken verhöhnt, sondern auch das Grundgesetz ausgehebelt, wonach nur das Bundesverfassungsgericht gefährliche Parteien vom politischen Diskurs ausschließen darf. CHRISTIAN RATH