TIERSCHÜTZER PAUL WATSON : Haftbefehl wieder in Kraft gesetzt
FRANKFURT | Das Oberlandesgericht Frankfurt hat den zwischenzeitlich ausgesetzten Haftbefehl gegen den Tierschützer Paul Watson wieder in Kraft gesetzt. Wie das Gericht gestern mitteilte, war Watson seit Sonntag seinen Meldeauflagen nicht mehr nachgekommen und befindet sich damit auf der Flucht. Weil das „in ihn gesetzte Vertrauen nicht gerechtfertigt war“, sei der Haftbefehl wieder in Vollzug zu setzen gewesen. Gegen Watson läuft in Deutschland ein Auslieferungsverfahren nach Costa Rica. Die Behörden des Landes werfen Watson Behinderung der Schifffahrt vor. 2002 drehte seine Organisation einen Dokumentarfilm über die brutale Jagd auf Haie. Eine Sprecherin des Justizministeriums sagte in Berlin, der Aufenthaltsort Watsons sei dem Ministerium nicht bekannt, auch nicht, ob er noch in Deutschland sei oder nicht. (afp)