TELEKOM/CALL-BY-CALL : Auch für Großkunden
Die Telekom muss Großkunden weiter das Nutzen von Wettbewerbern über Call-by-Call oder eine feste Vorauswahl ermöglichen. Der frühere Monopolist unterliege der behördlichen Kontrolle und müsse daher günstigere Telefonate über die Vor-Vorwahlen ermöglichen, urteilte das Bundesverwaltungsgericht. (Az.: 6 C 38.07) (afp)