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Archiv-Artikel

TELEKOM/CALL-BY-CALL Auch für Großkunden

Die Telekom muss Großkunden weiter das Nutzen von Wettbewerbern über Call-by-Call oder eine feste Vorauswahl ermöglichen. Der frühere Monopolist unterliege der behördlichen Kontrolle und müsse daher günstigere Telefonate über die Vor-Vorwahlen ermöglichen, urteilte das Bundesverwaltungsgericht. (Az.: 6 C 38.07) (afp)