piwik no script img

TAZ-INTERNDie Bundesanwaltschaft als schlechter Verlierer

■ taz verweigert Fahndungshilfe

Das Telefon wollte nicht mehr aufhören zu klingeln. Zuerst 'ap‘, dann 'Reuter‘ und 'dpa‘, schließlich 'afp‘. Stets hatten die Kolleginnen und Kollegen dieselbe Frage: „Stimmt es, daß Sie sich weigern, der Bundesanwaltschaft das Orginal der RAF-Erklärung, die Sie erhalten und dokumentiert haben, zu übergeben?“ Es stimmt. Die taz hat sich bislang immer solchen Begehren von Ermittlungsbehörden widersetzt. Wir berufen uns dabei auf das im Presserecht gewährte Redaktionsgeheimnis und den Informantenschutz. Und dabei wird es auch bleiben.

Gestern vormittag meldete sich zunächst ein aufgeregter Beamter des Berliner Staatsschutzes telefonisch in der Redaktion. Im Auftrag der Bundesanwaltschaft forderte er die Herausgabe des fünfseitigen Schreibens. Als die Chefredaktion dies ablehnte, erklärte der Beamte, daß dann ein richterlicher Durchsuchungsbeschluß erwirkt werden müßte. Wir überlegten schon, ob wir den Staatsanwälten und Richtern während ihrer wochenlangen Suche die übliche Kantinenspeisung anbieten sollten, doch so weit kam es nicht.

Einer unserer Anwälte nahm mit der Bundesanwaltschaft telefonischen Kontakt auf und legte die auf mehrere Urteile gestützte Rechtsauffassung der taz dar. Die Bundesanwaltschaft gelangte daraufhin offenbar zu der Einschätzung, daß eine Durchsuchung rechtlich nicht recht zu begründen sei. Doch wie üblich zeigte sich die Behörde als schlechter Verlierer. Ihre Pressestelle teilte den Nachrichtenagenturen mit, die taz verhindere kriminaltechnische Untersuchungen, mit der die Authentitizät des Schreibens festgestellt werden könnte. Sowohl das Bundeskriminalamt als auch die Bundesanwaltschaft hatten zuvor das Schreiebn zwar schon für echt erklärt, aber was soll's. Daß wir dem Berliner Staatsschutz umgehend eine Kopie des Schreibens zugefaxt hatten, erwähnte die Pressestelle der Bundesanwaltschaft hingegen nicht. So schätzen wir die Garanten der Rechtskultur in dieser Republik. Sollte es mal wieder zu einer Durchsuchung kommen, gibt's keine Verpflegung in der taz-Kantine. M.S

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen