: T-Online darf nicht speichern
DARMSTADT dpa ■ Internetanbieter dürfen nur die Verbindungsdaten ihrer Kunden speichern, die sie für die Rechnung benötigen. So urteilte gestern das Landgericht Darmstadt und gab damit der Klage eines Nutzers gegen den Anbieter T-Online zum Teil recht. Der Privatkunde hatte gegen die Erfassung und Speicherung seiner Verbindungsdaten im Rahmen seines Pauschaltarifs (Flat Rate) geklagt. Die Internetanbieter müssen nach dem Urteil aus Darmstadt die bei jeder Einwahl neu vergebene Internetadresse (IP-Adresse) eines Kunden sofort nach dem Ende der Verbindung löschen. Anhand dieser vorübergehend vergebenen IP-Adresse lässt sich nachvollziehen, welche Seiten der Internetnutzer besucht hat. Die Speicherung von Anfangs- und Endzeit der Verbindung erlaubten die Richter aber. Eine Revision wurde nicht zugelassen.