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Süssmuth: Paragraph 218 streichen!

■ „Lebensschutzgesetz“ als „dritten Weg“ zwischen Fristen- und Indikationsregelung vorgeschlagen

Bonn (taz) - Rita Süssmuth, CDU-Bundestagspräsidentin, sorgt in Bonn für Aufregung: Während der ersten drei Schwangerschaftsmonate sollen Frauen über eine Abtreibung selbst entscheiden können, schlägt sie vor. In einem „Lebensschutzgesetz“ will die Vorsitzende der Frauen-Union einen „dritten Weg“ zwischen Fristenlösung und Indikationsregelung einschlagen. Die im Paragraph 218 vorgeschriebene Zwangsberatung soll aber beibehalten werden. Nach dem Vorschlag der CDU-Politikerin soll der Paragraph 218 zwar gestrichen werden, sie will jedoch außerhalb des Strafgesetzbuches ein „Nebenstrafrecht“ ansiedeln: Wer ohne Beratungsbescheinigung abtreiben läßt oder die Dreimonatsfrist nicht einhält, macht sich immer noch strafbar. In einer ersten Reaktion sprach die CSU von einer „feministischen Schlagseite“ Frau Süssmuths.SEITE 2/KOMMENTAR SEITE 10