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Stuttgarter Gericht fällt UrteilFamilienzuschlag für Homobeamte

Das Verwaltungsgericht Stuttgart sieht verpartnerte Beamte durch ein deutsches Gesetz diskriminiert und wendet EU-Recht an.

FREIBURG taz Homosexuelle Beamte, die in eingetragener Partnerschaft leben, haben Anspruch auf einen Familienzuschlag. Dies entschied jetzt das Verwaltungsgericht Stuttgart als erstes Gericht in Süddeutschland. Geklagt hatte ein 53-jähriger Lehrer aus dem Raum Stuttgart. Der Oberstudiendirektor lebt mit seinem Freund seit 2001 in eingetragener Partnerschaft. Anders als verheiratete Beamte erhält er keinen Familienzuschlag. Dies sieht das Bundesbesoldungsgesetz so vor. Bei verheirateten Beamten ohne Kinder beträgt der Familienzuschlag rund 100 Euro im Monat.

Der Lehrer sah sich diskriminiert und klagte. Mit Erfolg. Das Stuttgarter Verwaltungsgericht stellte fest, dass das deutsche Gesetz gegen EU-Recht verstößt. Der Familienzuschlag gehöre zum "Entgelt" für die Arbeit und dabei dürfe nicht nach der sexuellen Orientierung unterschieden werden. Die Richter beriefen sich auf die EU-Antidiskriminierungsrichtlinie aus dem Jahr 2000. Ein verpartnerter Beamter habe die gleichen Unterhaltspflichten gegenüber seinem Partner wie ein Verheirateter, deshalb müsse er vom Staat auch gleich unterstützt werden.

Den Weg zu diesem Urteil hatte 2008 der Europäische Gerichtshof (EuGH) geebnet. Er hatte festgestellt, dass Vorschriften, die zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft unterscheiden, diskriminierend sind, wenn sich die Paare in einer "vergleichbaren Situation" befinden. In Deutschland entschied das Bundesverfassungsgericht im Mai 2008, die Situation verpartnerter und verheirateter Beamter sei nicht vergleichbar, denn in der Ehe würden "typischerweise" Kinder geboren, weshalb ein Partner zu Hause bleibe und dann unterhaltsbedürftig sei.

Diese Argumentation fand das Stuttgarter Gericht aber nicht überzeugend. Schließlich werde der Familienzuschlag bei kinderlosen Ehen nur wegen der auf Dauer angelegten Partnerschaft gezahlt.

In Baden-Württemberg sorgten jüngst zwei Fälle aus Heidelberg für Aufsehen. Der verpartnerte Bürgermeister Wolfgang Erichson (Grüne) klagt ebenso auf Familienzuschlag wie der SPD-Kommunalpolitiker Wolfgang Krauth. Für beide Verfahren ist das Verwaltungsgericht Karlsruhe zuständig. Gegen das Stuttgarter Urteil kann das Land Baden-Württemberg noch Berufung einlegen. Einen Familienzuschlag für verpartnerte Beamte gewährten entgegen der Gesetzeslage bisher nur die Verwaltungsgerichte in Schleswig-Holstein. Einige Bundesländer wie Berlin und Nordrhein-Westfalen haben inzwischen ausdrücklich ihre Landesgesetze geändert und zahlen den Familienzuschlag auch an verpartnerte Beamte.

AZ.: 4 K 1604/08

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12 Kommentare

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  • C
    charles

    wie nett, und der ganze zirkus nur, weil man sich aus angst um die traditionelle kernfamilie fürchtet, die lebensgemeinschaft einfach ehe zu nennen und sie entsprechend nach einer trauung mit den gleichen rechten und pflichten auszustatten.

     

    es gibt keinen grund, warum sie nicht einer ehe mit 3x und 1 y chromosom gleichgestellt werden sollten und die erfolgsquote der klassischen familie und der daraus resultierenden alleinerziehenden lassen die idee aufkommen, daß homoeltern ein zusätzliches potential für liebevolle elternhäuser abgeben.

     

    in der praxis zeigt sich das ja schon, nur die amtliche anerkennung dieses sachverhaltes läßt auf sich warten.

  • SG
    Stefan Giebel

    Es wird langsam an der Zeit, dass anstatt das Vorhandensein einer Partnerschaft, das Vorhandensein von Kindern gefördert wird - egal ob homo- oder heterosexuelle Partnerschaft. Es heißt "Familienzuschlag" und nicht "Partnerschaftszuschlag".

  • IN
    Ihr Namevonhohenlohe

    Ihren Kommentar hier eingeben

    Eine Familie besteht aus Mutter, Vater und Kind(er).Diese haben ein Anrecht auf Familiengeld. Ehepaare ohne Kinder, egal, wie gestrickt, brauchen kein Familiengeld! Eine Gesetzesänderung ist dringend nötig.

  • T
    Tom

    Ich lebe auch in einer Partnerschaft und bekomme keinen Zuschlag, da ich nicht "eingetragen" bin. Ich denke, dass jeder leben sollte wie er möchte und keine Zuschläge dafür benötigt. Diese unsinnigen (christlichen) Reglungen fallen ja gerade Christen, die homosexualität ablehnen auf die Füße. Zuschläge fur Kinder ja, aber nicht für Partnerschaften. Es redet auch niemand darüber, dass es sich gemeinsam preiswerter lebt!

  • C
    charles

    wie nett, und der ganze zirkus nur, weil man sich aus angst um die traditionelle kernfamilie fürchtet, die lebensgemeinschaft einfach ehe zu nennen und sie entsprechend nach einer trauung mit den gleichen rechten und pflichten auszustatten.

     

    es gibt keinen grund, warum sie nicht einer ehe mit 3x und 1 y chromosom gleichgestellt werden sollten und die erfolgsquote der klassischen familie und der daraus resultierenden alleinerziehenden lassen die idee aufkommen, daß homoeltern ein zusätzliches potential für liebevolle elternhäuser abgeben.

     

    in der praxis zeigt sich das ja schon, nur die amtliche anerkennung dieses sachverhaltes läßt auf sich warten.

  • SG
    Stefan Giebel

    Es wird langsam an der Zeit, dass anstatt das Vorhandensein einer Partnerschaft, das Vorhandensein von Kindern gefördert wird - egal ob homo- oder heterosexuelle Partnerschaft. Es heißt "Familienzuschlag" und nicht "Partnerschaftszuschlag".

  • IN
    Ihr Namevonhohenlohe

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    Eine Familie besteht aus Mutter, Vater und Kind(er).Diese haben ein Anrecht auf Familiengeld. Ehepaare ohne Kinder, egal, wie gestrickt, brauchen kein Familiengeld! Eine Gesetzesänderung ist dringend nötig.

  • T
    Tom

    Ich lebe auch in einer Partnerschaft und bekomme keinen Zuschlag, da ich nicht "eingetragen" bin. Ich denke, dass jeder leben sollte wie er möchte und keine Zuschläge dafür benötigt. Diese unsinnigen (christlichen) Reglungen fallen ja gerade Christen, die homosexualität ablehnen auf die Füße. Zuschläge fur Kinder ja, aber nicht für Partnerschaften. Es redet auch niemand darüber, dass es sich gemeinsam preiswerter lebt!

  • C
    charles

    wie nett, und der ganze zirkus nur, weil man sich aus angst um die traditionelle kernfamilie fürchtet, die lebensgemeinschaft einfach ehe zu nennen und sie entsprechend nach einer trauung mit den gleichen rechten und pflichten auszustatten.

     

    es gibt keinen grund, warum sie nicht einer ehe mit 3x und 1 y chromosom gleichgestellt werden sollten und die erfolgsquote der klassischen familie und der daraus resultierenden alleinerziehenden lassen die idee aufkommen, daß homoeltern ein zusätzliches potential für liebevolle elternhäuser abgeben.

     

    in der praxis zeigt sich das ja schon, nur die amtliche anerkennung dieses sachverhaltes läßt auf sich warten.

  • SG
    Stefan Giebel

    Es wird langsam an der Zeit, dass anstatt das Vorhandensein einer Partnerschaft, das Vorhandensein von Kindern gefördert wird - egal ob homo- oder heterosexuelle Partnerschaft. Es heißt "Familienzuschlag" und nicht "Partnerschaftszuschlag".

  • IN
    Ihr Namevonhohenlohe

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    Eine Familie besteht aus Mutter, Vater und Kind(er).Diese haben ein Anrecht auf Familiengeld. Ehepaare ohne Kinder, egal, wie gestrickt, brauchen kein Familiengeld! Eine Gesetzesänderung ist dringend nötig.

  • T
    Tom

    Ich lebe auch in einer Partnerschaft und bekomme keinen Zuschlag, da ich nicht "eingetragen" bin. Ich denke, dass jeder leben sollte wie er möchte und keine Zuschläge dafür benötigt. Diese unsinnigen (christlichen) Reglungen fallen ja gerade Christen, die homosexualität ablehnen auf die Füße. Zuschläge fur Kinder ja, aber nicht für Partnerschaften. Es redet auch niemand darüber, dass es sich gemeinsam preiswerter lebt!