in kürze BEHINDERTENPFLEGE : Stütze behalten
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs kann die Stadt Koblenz keine 25.000 Euro Sozialhilfe von der Mutter eines behinderten Sohnes zurückfordern. Die Frau habe ihren Sohn 45 Jahre lang gepflegt und keine Altersrücklagen bilden können. (Az.: XII ZR 339/00) (afp)